Was ist ein Mindermengenzuschlag?
Ein herstellerbezogener Mindermengenzuschlag fällt an, wenn deine Bestellung unter dem vom Hersteller vorgegebenen Mindestbestellwert oder der Mindestabnahmemenge liegt.
Warum? Bei sehr kleinen Bestellmengen entstehen fixe Kosten, die wirtschaftlich abgedeckt werden müssen. Der Zuschlag gleicht diese Mehrkosten aus.
Natürlich siehst du den Mindermengenzuschlag transparent im Bestellprozess, bevor du deine Bestellung verbindlich abschließt.
Bekomme ich den Mindermengenzuschlag zurück, wenn ich meine Bestellung widerrufe?
Ja – wenn du den gesamten Kaufvertrag wirksam widerrufst oder alle Artikel vollständig zurückgibst, erstatten wir dir auch den berechneten Mindermengenzuschlag komplett zurück. Voraussetzung ist, dass dieser beim Vertragsabschluss berechnet wurde.
Was passiert bei einer Teilretoure?
Wenn du nur einen Teil deiner Bestellung zurückschickst, bleibt ein bereits berechneter Mindermengenzuschlag bestehen und wird nicht anteilig erstattet.
Der Grund: Der Zuschlag deckt administrative und vertragliche Aufwände ab, die auch bei einer teilweisen Rückgabe nicht vollständig entfallen.
Wo wird der Mindermengenzuschlag ausgewiesen?
Transparenz ist uns wichtig.
Der Mindermengenzuschlag wird:
im Bestellprozess klar angezeigt
in der Preisübersicht aufgeführt
zusätzlich in der Auftragsbestätigung ausgewiesen
So hast du jederzeit volle Kostentransparenz.
Gelten trotzdem meine gesetzlichen Rechte?
Selbstverständlich.
Deine gesetzlichen Rechte zu Widerruf, Rückgabe und Rückerstattung nach deutschem und europäischem Recht – insbesondere im Fernabsatz – bleiben davon unberührt.
Weitere Informationen findest du in unseren AGB.